Allgemeine Sicherheitsbestimmungenbeim Böllerschießen

Ein sicheres Schießen mit Böllern erfordert einen fachgerechten Umgang mit Böllerpulver und Böllergeräten, sowie ausreichende Kenntnisse der gesetzlichen Bestimmungen und Sicherheitsregeln.

Das Nichtbeachten von sprengstoffrechtlichen Anforderungen erfüllt in der Regel den Tatbestand einer Straftat. Darüber sollte sich jeder im Klaren sein.

Für die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen ist der Böllerschütze selbst verantwortlich.

Allgemeine Sicherheitsregeln, die jeder Böllerschütze, unabhängig von der Art des verwendeten Gerätes – in unserem Fall beschränkt auf Hand- und Schaftböller – einzuhalten hat:

  • Die vom Hersteller jedem Gerät beigefügte Betriebsanleitung ist zu beachten!
    Die Teilnahme am Schießen erfolgt auf eigene Gefahr!
  • Menschen, Tiere und Sachgüter dürfen nicht gefährdet werden
  • Unnötige Lärmbelästigungen sind zu vermeiden, besonders in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen!
  • Bei Zwischenfällen nicht durch Hast zu unbedachten Handlungen verleiten lassen!
  • Die erforderlichen Sicherheitsbereiche sind festzulegen und ggf. gegen unbefugten Zutritt abzusperren!
Vorgaben Sicherheitsbereiche für Hand-/Schaftböller
         Einzelschießen          Gruppenschießen
Seitlicher Bereich (links und rechts) vom Einzel- schützen bzw. der Gruppe 10 m 10 m
Bereich hinter dem Einzelschützen bzw. der Gruppe 10 m 10 m
Schussrichtung 50 m 50 m
Abstand von Schütze zu Schütze ———- 2 m
  • Eine ausreichende Beleuchtung des Sicherheitsbereiches zur Gewährleistung der sicheren Handhabung der Böller ist sicher zu stellen, insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen bzw. Dunkelheit!
  • Beim Böllerschießen nicht rauchen; die Verwendung von Feuer und offenem Licht ist verboten!
  • Durch das Schießen dürfen keine Brandgefahren entstehen!
  • Böllern“ ist in der Regel in der Nacht tabu. Bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen muss eine sichere Handhabung der Böller gewährleistet sein; ggf. ist für künstliche Beleuchtung des Sicherheitsbereiches zu sorgen!
  • In alkoholisiertem Zustand ist der Umgang mit Böllerpulver nicht zulässig!
  • Zum Schießen ist nur einwandfreies Pulver in der erforderlichen Menge mitzunehmen!
  • Verschüttetes Pulver auf keinen Fall mit handelsüblichen Staubsaugern aufnehmen!
  • Vor dem Laden sind das Rohrinnere auf Fremdkörper und der Zündkanal auf Durchgang zu überprüfen!
  • Versager sind unbedingt zu vermeiden!
  • Die Lademenge und das Gewicht der Vorlage müssen den Angaben in der Beschussbescheinigung entsprechen!
  • Geladene Böller sind vom Böllerschützen stets zu beaufsichtigen und dürfen nicht transportiert, d.h. örtlich verändert oder Unbefugten/Zuschauern überlassen werden!
  • Nach dem Laden ist nicht benötigtes Pulver sofort sicher aufzubewahren!
  • Das Laden von Böllern (und Kartuschen), das Abfeuern der Schüsse und die Beseitigung von Versagern sowie die Vernichtung, die Aufbewahrung und das Befördern von Böllerpulver darf nur ein Böllerschütze durchführen!
  • Beim Auftreten von Fehlern oder Mängeln ist das Schießen sofort einzustellen und ggf. der Böller fachgerecht zu entladen!
  • Nach Beendigung des Schießens ist zu überprüfen, ob der Böller entladen ist!
  • Für Absperrmaßnahmen – evtl. auch Gerätetransport, Gerätereinigung – sind geeignete und zuverlässige Personen (über 18 Jahre) einzusetzen!
  • Beim Schießen ist geeigneter Gehörschutz (z.B. Gehörschutzwatte, -stöpsel, -kapseln) zu tragen!
  • Geeignete Mittel zur Ersten Hilfe sind mitzuführen!
  • Niemals ein Anzündhütchen, auch wenn es vom Schlagbolzen bereits angeschlagen ist, gewaltsam entfernen, solange der Böller geladen ist! Bei den Entladearbeiten stets darauf achten, dass auf das Anzündhütchen kein Druck ausgeübt wird!
  • Es wird empfohlen, von Zeit zu Zeit den sicheren Umgang am ungeladenen Böller zu üben!

Sicherheitsbestimmungen bei Schießveranstaltungen

Außer den „Allgemeinen Sicherheitsregeln“ und strikt einzuhaltenden gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsregeln nach Maßgabe der aktuellen „Sicherheitsregeln für Böllerschützen“ (Handbuch) sind weiterhin insbesondere folgende Auflagen beim Schießen bzw. bei Schießveranstaltungen (mit einer Beteiligung von mehr als 2 Schützen) nach der Bayerischen Böllerschützenordnung“ (Stand 22.11.2016) einzuhalten:

  • Zugelassen sind nur Handböller, Schaftböller, Böllerkanonen und Standböller mit gültigem Böllerbeschuss (nur mit Perkussionszündung – Luntenzündung ist verboten!).
  • Am Platzschießen mit Handböllern, Schaftböllern, Böllerkanonen und Standböllern darf sich nur beteiligen, wer eine entsprechende Erlaubnis gemäß § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) besitzt. Jeder Schütze ist für sich selbst verantwortlich (Eigenverantwortlichkeit).
  • Allein der Böllerkommandant muss nicht im Besitz einer entsprechenden Erlaubnis nach § 27 SprengG sein, solange er nicht aktiv am Schießen teilnimmt, sondern lediglich das Kommando gibt.
  • Die Sicherheitsauflagen nach (aktueller) Maßgabe des Handbuches für Böllerschützen, die Böllerschützenordnung des BSSB bzw. die Auflagen der Sicherheitsbehörden sind einzuhalten.
  • Das Abfeuern von Anzündhütchen nach Ankunft am Parkplatz (und vor dem Schießen) ist eine Unsitte und ist strengstens verboten (Unfallgefahr!). Weiterhin führt es zur Verstopfung des Pistons.
  • Zur Verdämmung ist nur Kork erlaubt.
  • Abgeschossene Zündhütchen dürfen nicht am Schießplatz weggeworfen, sondern müssen vom Schützen mitgenommen oder im bereitgestellten Behälter entsorgt werden.
  • Es darf nur unter Aufsicht und nach Anweisung des zuständigen Schießleiters gemeinsam geladen und geschossen werden.
  • Es darf nur mit sicherheitstechnisch einwandfreiem Böllergerät geschossen werden, das über ein gültiges Beschusszeichen verfügt bzw. für das eine gültige Beschussbescheinigung vom Beschussamt vorliegt.
  • Während der Abgabe von Schüssen sind die Hand- und Schaftböller steil bzw. schräg nach oben zu richten.
  • Schussversager dürfen nicht nachgeschossen werden! Am Schluss des Platzschießens werden alle Versager unter dem Kommando des Schießleiters abgeschossen.
  • Im Falle, dass Schussversager im Ausnahmefall nicht nachgeschossen werden können, muss jede Böllergruppe ein Gerät oder ein Werkzeug zur Verfügung haben, mit dem der Schütze den Korken eines Versagers gefahrlos vor Ort entfernen kann.
  • Solange sich Schützen am Aufstellplatz, im Festzug oder am Schießplatz in Bewegung befinden – d.h. ihre endgültige, zugewiesene Position noch nicht eingenommen haben – darf nicht geschossen werden.
  • Die Mitnahme von Böllerpulver und Anzündhütchen in Versammlungsräume und Festzelte ist untersagt.
  • Bei groben Verstößen behält sich der Veranstalter den sofortigen Ausschluss des Schützen bzw. des Vereins und Meldung an das zuständige Kreisverwaltungsreferat/Ordnungsamt vor.

Sicherheitsbestimmungen beim Laden und Schießen mit Hand- und Schaftböllern

 (Nach dem Handbuch „Sicherheitsregeln für Böllerschützen“ des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen in der Fassung vom Januar 2011)

Die vorgeschriebenen Pulverladungen sind mit einem Messbecher entsprechend den Angaben in der Beschussbescheinigung als abgepackte Einzelladungen vor dem Schießen abzufüllen. Dabei ist die Anwesenheit Unbeteiligter, offenes Licht und Feuer sowie das Rauchen verboten.

Die nachfolgende Reihenfolge ist einzuhalten:

  • Geeigneten Schießplatz auswählen.
  • Sicherheitsbereiche prüfen und von unbefugten Personen freihalten.
  • Gehörschutz aufsetzen.
  • Sicherstellen, dass Zündkanal und Rohr frei sind.
  • Bei Hahnstellung in Laderaste (bei Böllern ohne Laderaste in ungespannter Hahnstellung) vorgeschriebene Pulverladung aus abgepackter Einzelladung einfüllen.
  • Ladung verdichten.
  • Beim Kommando „Verdämmen“ den Korken so aufsetzen, dass er möglichst von Hand entfernt werden kann, damit bei Versagern ein gefahrloses Entladen möglich ist.
  • Erst unmittelbar vor der Schussabgabe Anzündhütchen auf das Piston setzen, dabei Schussstellung einnehmen und die Mündung des Böllers in Schussrichtung halten.
  • Handböller – nach nochmaliger Überprüfung des Sicherheitsbereiches – mit einem Schusswinkel von mindestens 45 ° mit (leicht) gestrecktem Arm nach oben über Kopf schießen, dabei das Gesicht abwenden.
  • Schaftböller – nach nochmaliger Überprüfung des Sicherheitsbereiches – aus der Hüfte in Vorwärtsbewegung horizontal (waagerecht) – oder mit leichter Schräge nach oben – schießen.
  • Muss der „Schussbefehl“ verschoben werden, ist auf Anweisung des Schießleiters der Böller in Schussrichtung zu senken, das Anzündhütchen abzunehmen und der Hahn in Laderaste bzw. ungespannte Hahnhaltung zu bringen.